Wiedereröffnung in 2022

Liebe Schützenkameradinnen und -kameraden,

am 21.01.2022 fand eine Sitzung des Krisenstabsunter Leitung des

1. Schützenmeisters statt.

Thema waren unter anderem die vielen, während der Pandemie liegengebliebenen Arbeiten, der Termin für eine Hauptversammlung in diesem Frühjahr und die Wiedereröffnung des Schützenheimes für den Schießbetrieb.

Nachdem sich, vom BSSB bestätigt, die Dokumentationspflichten für Vereine geändert haben, können wir den allgemeinen Schießbetrieb wieder aufnehmen, aber es gelten immer noch Corona-Auflagen.


Der erste Schießtermin ist der 03.02.2022

Bedingungen zur Teilnahme am Schießbetrieb:

  • Vollständig geimpft und eine dritte Impfung (Booster) erhalten, oder
  • Vollständig geimpft, ohne Booster mit negativem Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
  • Genesen (positiver PCR Test nach Infektion nicht älter als 3 Monate) und negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.
  • Es kann ein Selbsttest für Laien mitgebracht werden, der dann vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden muss.

Ungeimpfte Personen haben leider immer noch keinen Zugang zum Schützenheim.

Weitere Randbedingungen:

  • Keine Anmeldung
  • FFP2-Maske bei jeder räumlichen Veränderung
    (nicht am Platz oder beim Schießen, aber z.B. beim Gang zur Aufsicht oder Toilette!)
  • Abstand zu Personen aus anderem Haushalt:  1,5 m
  • Letzter Einlass um :                            21:00 Uhr
  • Ende Schießbetrieb und Bewirtung : 21:45 Uhr
  • Schließung des Gebäudes:               22:00 Uhr

Die noch geltende Sperrstunde (22:00 Uhr) ist behördliche Auflage und muss eingehalten werden.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir bald wieder zu einem geregelten und uneingeschränkten Betrieb übergehen können.

Ankündigung:

Die Jahreshauptversammlung ist für Samstag, den 12.03.2022 um 18:00 Uhr eingeplant. Die Einladung hierzu erfolgt gesondert. Ich bitte den Termin vorzumerken, damit wir diesmal wieder zahlreiche Teilnehmer begrüßen können.

Euer Schriftführer

Michael Pusch

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Corona Schließung

Sehr geehrte Mitglieder des Schützenvereins Bavaria-Gerolfing,

am Donnerstag, den 25.11.2021 traf sich der Krisenstab des Vereins um das weitere Vorgehen nach den neuen Covid-Regeln durch die Landesregierung Bayern und deren Umsetzung durch den BSSB zu besprechen.

Dabei wurde festgestellt, dass der Verein die Voraussetzungen zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen für den Übungsbetrieb nicht erfüllen kann. Der Aufwand ist nicht darstellbar. Daher lässt sich der Schießbetrieb nicht aufrechterhalten.
Der 1. Schützenmeister spricht daher ein grundsätzliches Betretungsverbot aus und ordnet die Einstellung des Schießbetriebes für Mitglieder und eingemietete Vereine und Schießgruppen an.

Ausgenommen davon sind Einzelpersonen im Auftrag des Vorstandes und Versammlungen im berechtigten Interesse des Vereines.

Die Jahreshauptversammlung kann nach jetziger Lage durchgeführt werden und wird weiter verfolgt. 
Für diese Veranstaltung gelten die Bestimmungen der Gastronomie und nicht die für Sportstätten.

Daher gilt für die Hauptversammlung nach jetziger Rechtslage die 2G Regel.
Auf einen Test zur Teilnahme und das Tragen von Masken am Sitzplatz kann verzichtet werden.

Falls es hierzu noch Änderungen gibt, werden diese kurzfristig durch Newsletter, Veröffentlichung auf der Homepage und Aushang am Vereinsheim bekannt gegeben.

Es tut uns leid diese Maßnahmen ergreifen zu müssen.

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Corona Aktuell

„VERFÜGUNG DURCH DEN ERSTEN VORSTAND!

Der Schießbetrieb für den kommenden Donnerstag, 25. November 2021 wird abgesagt.

Das Vereinsheim bleibt ab Mittwoch, 24. November 2021 für vereinsinterne Veranstaltungen bis auf weiteres geschlossen!“

Hervorgehobener Beitrag

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